Erst kürzlich sorgte das kroatische Referendum über die Homo-Ehe international für Aufsehen, denn die Wähler stimmten mehrheitlich gegen die verfassungsrechtliche Einführung der Homo-Ehe. Nach Bekanntwerden des Ergebnisses wurden einige Stimmen laut, die davor warnten, dass bald andere Minderheiten Opfer solcher Initiativen werden könnten. Aktuellen Medienberichten zufolge scheint sich dies nun zu bewahrheiten, denn wie „spiegel.de“ berichtet, streben kroatische Nationalisten ein Referendum über Minderheitenrechte an.
Unterschriftensammlung gegen die kyrillische Schrift
Kroatisch ist zwar die Amtssprache in der Republik Kroatien, doch regional gilt unter anderem auch das Serbische als Amtssprache. Die serbische Minderheit in Kroatien spricht aber nicht nur eine andere Sprache, sondern verwendet darüber hinaus auch das kyrillische Alphabet. Die kroatische Gesetzgebung gestattet Minderheiten den Gebrauch einer eigenen Sprache und Schrift, sofern sie 30 Prozent der jeweiligen Ortsbevölkerung ausmacht. Bislang gab es diesbezüglich keine größeren Probleme, doch im September hat die Regierung „orf.at“ zufolge damit begonnen, in entsprechenden Gebieten Amtsschilder in kyrillischer Schrift anzubringen. Mit diesem Schritt wurde lediglich dem bestehenden Gesetz entsprochen, in der Bevölkerung wurde dies allerdings nicht nur positiv aufgenommen.
Der Unmut der Bevölkerung zeigt sich auch anhand der Tatsache, dass die Unterschriftensammlung der Gruppe „Rat für die Verteidigung eines kroatischen Vukovar“ auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Die Initiative rund um Veteranen aus dem Bürgerkrieg wehrt sich gegen die Minderheitsrechte und fordert eine verfassungsrechtliche Einschränkung dieser. Demnach sollen die Rechte erst gelten, wenn die betreffende Minderheit mindestens 50 Prozent der Ortsbevölkerung ausmacht und somit faktisch in der Mehrheit ist.
Auf „orf.at“ ist zu lesen, dass der „Rat für die Verteidigung eines kroatischen Vukovar“ dem Parlamentspräsidenten Josip Leko insgesamt 680.000 Unterschriften überreichen konnte. Nun muss der Verfassungsausschuss entscheiden, ob das geforderte Referendum stattfindet oder nicht.
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