In den vergangenen Monaten hat die Schweizer Abstimmung zur Begrenzung der Einwanderung immer wieder die Medien und Politik beschäftigt. Eine der ersten Folgen des Votums war die Tatsache, dass die Schweiz Kroatien keine Personenfreizügigkeit gewähren wollte. So platzte das Abkommen zur Arbeitsmarktöffnung kurz vor dem Abschluss, so dass den Kroaten der freie Zugang zum Arbeitsmarkt in der Schweiz verwehrt blieb. Einem aktuellen Bericht auf „news.ch“ zufolge kommt nun Bewegung in die Sache. Eine Lösung scheint in Sicht, wodurch die Kroaten schon bald in den Genuss einer Personenfreizügigkeit in der Schweiz kommen könnten.
EU bewertet neue Schweizer Freizügigkeit mit Kroatien problematisch
Auf den ersten Blick erscheint es überaus erfreulich, dass es nun doch noch zu einer Einigung zwischen Kroatien und der Schweiz in Sachen Personenfreizügigkeit gekommen ist. Bislang ist allerdings noch nichts in trockenen Tüchern, so dass es keine Garantie gibt, dass der Vorschlag aus der Schweiz auch in die Tat umgesetzt wird. Laut „news.ch“ bewertet die EU die Situation aus juristischer Sicht als problematisch.
Die Schweiz zeigte sich bereit, die Personenfreizügigkeit ohne das Zusatzprotokoll für Kroaten umzusetzen, was in Kroatien positiv aufgenommen wurde. Nachdem die Schweiz nach dem Bürgerentscheid zur Begrenzung der Einwanderung aus dem Studienprogramm Erasmus und dem Forschungsabkommen Horizon 2020 ausgeschlossen wurde, fordert sie nun im Gegenzug eine Aufhebung dieser Maßnahmen. Auf „news.ch“ ist nun zu lesen, dass die EU-Kommission deutlich macht, dass Kroatien als Mitglied der Europäischen Union kein entsprechendes bilaterales Abkommen mit der Schweiz treffen kann. Das betreffende Protokoll sei eine erarbeitete Lösung zwischen der EU und der Schweiz gewesen. Obwohl die Kroaten direkt betroffen waren und sind, handelt es sich bei der gesamten Thematik um keine bilaterale Angelegenheit.
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