Jedes Jahr reisen zahllose Touristen aus Deutschland, Österreich und anderen Ländern nach Kroatien und freuen sich auf entspannte Tage an der Adria. Für diejenigen, die im Urlaub jederzeit mobil sein möchten und vielleicht auch individuelle Touren unternehmen wollen, steht oftmals fest, dass sie mit dem eigenen Pkw anreisen. Autoreisen erfreuen sich in Kroatien daher großer Beliebtheit. Indem man ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung bucht, sichert man sich zudem maximale Individualität und kann einen Kroatien-Urlaub mit maximalen Freiheiten genießen.
Die Freiheit hat aber ihre Grenzen, wie sich unter anderem beim Parken zeigt. Grundsätzlich sollte man auch im Urlaub die örtlichen Regelungen beachten und sich an die jeweilige Parkverordnung halten. Wer mit dem Auto in Kroatien unterwegs ist, sollte sich stets vergewissern, ob er seinen Wagen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt hat. Wie auf „ots.at“ zu lesen ist, ist dies auf den ersten Blick mitunter nicht erkennbar, weshalb man sich in der näheren Umgebung nach entsprechenden Schildern umsehen sollte. Weiterhin ist es ratsam, das gelöste Parkticket zu Dokumentationszwecken hinter der Windschutzscheibe zu fotografieren. Auf dem Foto sollten das Fahrzeug und auch der Parkschein gut erkennbar sein. Einige Experten empfehlen Kroatien-Urlaubern zudem, das Parkticket lange aufzubewahren.
Falschparker in Kroatien erhalten Post vom Anwalt
Aktuellen Medienberichten zufolge soll Kroatien gegenwärtig Parkgebühren bei Urlaubern eintreiben. Tausende Menschen sollen dies „ots.at“ zufolge bereits festgestellt haben, da sie Post vom Anwalt erreichte. Die Schreiben beziehen sich zum Teil auf Vergehen, die schon mehrere Jahre zurückliegen. Darin werden recht hohe Strafen wegen Parkverstöße in Kroatien verlangt. Einige Falschparker sollen zudem Vollstreckungsbeschlüsse erhalten haben. Betroffene sollten rasch handeln und sich einen juristischen Beistand suchen. Die Geldstrafe lässt sich oftmals deutlich reduzieren oder gänzlich verhindern, sofern man den Parkschein nachreichen oder anderweitig beweisen kann, dass man für das Parken in Kroatien bezahlt hat.
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Rabko (panoramio) (commons.wikimedia.org / CC-BY-SA-3.0)