Endlich volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten in Deutschland
Kroatien bildet in Sachen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU bislang noch eine Ausnahme und unterliegt gewissen Einschränkungen, die bis zum 30. Juni 2015 beschlossen wurden. Ab dem 1. Juli 2015 haben dann auch Kroaten freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.